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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aaalex
23.02.2012, 12:01 Uhr

Probezeit und geblitzt worden

Hi
bin in der Probezeit und heute Nacht geblitzt worden innerorts
erlaubt waren 50 kmh und der tacho war zwischen 75 und 80 kmh

mit was habe ich jetzt ungefähr zu rechnen? wie sehen die toleranzen bei der geschwindigkeit im fahrzeug aus bzw. die toleranzen vom messgerät am blitzer selbst?

habe mal was von gehört, das der tacho im fahrzeug immer bisschen mehr anzeigt als man real fährt.

danke für die zahlreichen antworten! ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.02.2012, 16:22 Uhr

zu: Probezeit und geblitzt worden

Den Tachovorlauf deines Fahrzeuges kannst du sehr gut selbst ermitteln, indem du ihn mit einem Navigationsgerät aufs Armaturenbrett stellst und die Geschwindigkeiten abgleichst. Das Navi lügt nicht. ;o)

Innerorts zieht man dir von der gemessenen Geschwindigkeit 3 km/h Messtoleranz ab.

Wenn du nun also deine tatsächliche Geschwindigkeit hast -und von der die 3 km/h abziehst- hast du die Geschwindigkeit, die man dir vorwirft.
Ziehst du von der die erlaubte Geschwindigkeit ab, hast du die Übertretung.
Und die kannst du hier in den Bußgeldrechner http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php geben und weißt, was dich erwartet.

Eigentlich ganz einfach ;o)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B

Dass Verkehrszeichen durch den Lkw verdeckt sind

Dass plötzlich Gegenverkehr auftaucht

Dass der Lkw-Fahrer plötzlich auf die Fahrbahn springt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind