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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Johann70cc
25.06.2006, 09:32 Uhr

nyc

hallo,
ich habe in DE gar nicht versucht den FS zu machen
weil wenn ich das tue werden die mir eine MPU anordnen
(wegen frisierten Rollers, 4 mal erwischt,ich durfte max. 25 kmh fahren)doch die Mofa
Prüfbeschenigung habe ich immer noch (wurde noch nie entzogen). Wäre es möglich
den FS in New York zu machen ,dann in Frankreich einen
Wohnsitz gründen und den Führerschein dort umzuschreiben ?
wie muss ich nachweisen das ich in New York gelebt habe ,
wie lange muss ich mindestens dort gelebt haben ? bitte helft mir

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Johann70cc
25.06.2006, 12:03 Uhr

zu: nyc

was kann man als Beweis für die 185 Tage zeigen? Was ist wenn ich ausser dem FS nichts habe als Beweis, werden die franzosen ihn Umschreiben? Wie genau wird es kontrolliert mit den 185 Tagen? Was soll ich machen wenn ich keine Beweise habe?


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
25.06.2006, 13:06 Uhr

zu: nyc

Wenn du wirklich 185 Tage in den USA verbracht hast, müsstest du normalerweise ein Visum und Stempel im Pass haben, die deinen Aufenthalt dokumentieren ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

Taxen

Linienbussen

Schulbussen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen