Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
17.06.2006, 00:54 Uhr

Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

Meine Frau hat es leider versäumt ihren Japanischen Führerschein innerhalb der 3-Jahresfrist in einen Deutschen bzw. Europäischen Führerschein umschreiben zu lassen.
Kennt jemand einen Weg, um dies im nachhinein doch noch zu erreichen?

Ich freue mich über Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
17.06.2006, 10:40 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

wie ist es mit der Umschreibung in einem anderen EU-Staat, der vielleicht andere Regelungen hat?
Oder Umschreibung in einem außereuropäischen Staat?
Oder durch einem längeren Aufenthalt in Japan?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.06.2006, 16:16 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

»einfachste möglichkeit wäre: zurück nach japan, in d-land abmelden, in japan anmelden und dann nach einigen monaten wieder in d-land anmelden.«

Das würde ich allerdings nicht als die "einfachste Möglichkeit" bezeichnen. Einfacher, schneller und vermutlich sogar kostengünstiger wäre der Besuch einer Fahrschule in Deutschland. Zwar müssen wegen Ablauf der 3-Jahres-Frist die Ausbildungsvorschriften eingehalten werden (14 Lektionen Theorieunterricht, 12 Sonderfahrten), aber möglicherweise braucht die Frau ja nur recht wenige Übungsstunden.

Übrigens hätte sie trotz Verstreichenlassens der 3-Jahres-Frist bei Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis dann keine Probezeit mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
18.06.2006, 08:26 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

Hallo Sonhol,

danke für den Tipp, daran hatten wir auch schon gedacht. Weißt Du von einer Mindestzeit, in der man in Deutschland abgemeldet sein muß?

Oliver

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frankenstein
27.06.2006, 20:55 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

schreib mir bitte mal ne mail , ich habe auch einen japanischen gehabt und ihn umschreiben lassen.
meine mail kgs@execs.com

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Zügig links abbiegen

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt