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14.08.2006, 22:43 Uhr

Halte und Parkverbot

Wenn ein Halteverbot am Straßenrand steht und die Gasse dann mehrere Kilometer gerade aus geht mit mehrern Einfahrten von Hochhäusern, aber ohne "echte" Straße, wie weit gilt dann das Schild?
Falls es unbegrenzt gelten würde, wenn dann aber vor einer Verengung ein erneutes Schild angebracht wird, darf man dann davor Parken?

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15.08.2006, 20:02 Uhr

zu: Halte und Parkverbot

stimme warnecke fast zu, nur wegen dem streckenverbot nicht.
"das strecken verbot (höchstgeschwindigkeit/ überholverbot) muss nicht aufgehoben werden, wenn es mit einem gefahrenzeichen angebracht ist und sich durch die örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte gefahr nicht mehr besteht" zitat ende
lieben gruss
karsten

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte

Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?

Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite

Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle

Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte