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14.08.2006, 22:43 Uhr

Halte und Parkverbot

Wenn ein Halteverbot am Straßenrand steht und die Gasse dann mehrere Kilometer gerade aus geht mit mehrern Einfahrten von Hochhäusern, aber ohne "echte" Straße, wie weit gilt dann das Schild?
Falls es unbegrenzt gelten würde, wenn dann aber vor einer Verengung ein erneutes Schild angebracht wird, darf man dann davor Parken?

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15.08.2006, 20:02 Uhr

zu: Halte und Parkverbot

stimme warnecke fast zu, nur wegen dem streckenverbot nicht.
"das strecken verbot (höchstgeschwindigkeit/ überholverbot) muss nicht aufgehoben werden, wenn es mit einem gefahrenzeichen angebracht ist und sich durch die örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte gefahr nicht mehr besteht" zitat ende
lieben gruss
karsten

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird