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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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19.08.2006, 11:35 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

wer hat den die schilder aufgestellt und was verstehst du unter einem "Privat Parkplatz " ?

holger

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19.08.2006, 14:42 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

wenn der parkplatz als "privat" ausgeschildert ist, brauchen überhaupt keine schilder da hin. wenn er das nicht ist und ihr die schilder selber dahingestellt habt, sind sie rechtsunwirksam. und was ist ein "parkverbotsschild" ? es gibt in der sva m.m. kein solches schild.

holger

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19.08.2006, 15:06 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

»Es wurde ein Parkverbotsschild aufgestellt mit einen weißen Schil darunter wo PKW drauf steht. Ist das richtig gekennzeichnet ?«

Dann dürfen jetzt neben den Lkw auch Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen, Motorräder, Fahrräder, Wohnmobile, Trikes, Quads und Anhänger dort parken.

Besser wäre der umgekehrte Weg, nämlich das blaue P-Schild mit dem Zusatz "nur Lkw".

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Zu hohe Geschwindigkeit

Übermüdung

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

Sofort bremsen und bremsbereit bleiben

Einfach weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung