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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern berching
06.06.2006, 21:04 Uhr

Dumm gelaufen!

Tja nur um mich mal einzureihen, die ersten 3 Punkte werden wohl auf mein Konto wandern. Geschwindigkeitsreduzierung von 130 auf 120 auf 100 auf 80 auf 60 am 80ger Schild hat es mich mit 116 erwischt, das ganze vor einer Kurve, die man wie gesagt mit 60 fahren darf ... ich wurde direkt angehalten, habe natürlich nichts zugegeben und auch keinerlei Angaben gemacht, meine Frage: Gibt es eine Einspruchmöglichkeit oder soll ich das ganze einfach hinnehmen ... wäre um jede Hilfe dankbar ... ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man hier nichts drehen kann ... Lg

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06.06.2006, 22:57 Uhr

zu: Dumm gelaufen!

Ihr habt mir wirklich geholfen, danke für euer Mitgefühl :-P Na ich geb mich nicht geschlagen, da gehts mir schonmal ums Prinzip, das ist einfach nur Abzocke nicht mehr nicht weniger ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
06.06.2006, 23:19 Uhr

zu: Dumm gelaufen!

>>>Ihr habt mir wirklich geholfen, danke für euer Mitgefühl :-P Na ich geb mich nicht geschlagen, da gehts mir schonmal ums Prinzip, das ist einfach nur Abzocke nicht mehr nicht weniger ... <<<

Natürlich ist das Abzocke. Ich kann dein Ärger zugut verstehen.

Wenn's "nur" bei Punkten bleibt würde ich den Mist einfach bezahlen. Sollte es in den fahrverbotsbereich gehen, natürlich klagen.

Chancen sind in beiden Fällen schlecht, nur im 2. höher ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt auf einer Kreuzung den Verkehr, obwohl die Ampeln in Betrieb sind. Was gilt?

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die Lichtzeichen der Ampeln

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Auf einen Stau

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat