Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mafu
18.03.2006, 13:50 Uhr

Sondergenehmigung FS mit 17

Hallo Leute,
ich habe eine kurze Frage: ich werde im August 17 und beginne deshalb nach Ostern mit dem Führerschein. Den mit 17 in Rlp zu machen bedeutet ja, das ich ne Bgeleitpersonn brauche. Da wir aber ein KFZ Gewerbe zu Hause haben, und immer mal wieder Fahrer benötigen um Autos irgendwo abzuholen, würde ich gerne eine Sondergenehmigung beantragen, um dann eben alleine mal ein Auto von A nach B zu transportieren. Meint ihr damit komm ich durch? Also ohne Begleitung? Und wo muss ich diesen Antrag stellen?
Ich wär euch echt dankbar um eine schnelle Antwort, es grüßt euch aus der sonnigen Pfalz

Maria :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
18.03.2006, 14:27 Uhr

zu: Sondergenehmigung FS mit 17

dazu sage ich nur eins: keine Chance.

Ne Erlaubnis bekommste bsw. wenn du jetzt im wald wohnt und du unbedingt zur schule musst, es aber keine verkehrsmöglichkeiten gibt, dann bekommste erst eine. Aber in deinem Fall noway.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Ich muss den Traktor vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h