Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern succubi
12.12.2006, 23:08 Uhr

Frage zum Autokauf..

Hallo ich bin noch neu hier und habe gleich mal eine Frage.
Ich hab nun seit 3 Monaten meinen Führerschein und möchte mir jetzt natürlich auch ein Auto zulegen;-) Mein Problem ist jetzt, dass ich das Auto ab dem 3. Januar brauche (wg. Beruf), aus finanziellen Gründen aber auch erst ab anfang januar in der lage bin mir eines anzuschaffen. Aus diesem Grund hab ich auch begonnen mich auf dem Automarkt etwas umzusehen und habe nun auch schon ein bestimmtes Auto im Auge ;)
Meine eigentliche Frage ist jetzt: Kann ich das Auto jetzt schon im Voraus irgendwie bestellen bzw. reservieren und es dann im Januar erst abholen, bzw. bezahlen? Gibt es da keine möglichkeit einen vorvertrag oder sowas abzuschließen?
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte, Lg :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
12.12.2006, 23:15 Uhr

zu: Frage zum Autokauf..

klar kannst du das auto verbindlich reservieren. du kannst auch schon einen teil anzahlen und den rest später erledigen. die verkäufer sind da meist sehr entgegenkommend. meine erfahrung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern succubi
12.12.2006, 23:47 Uhr

zu: Frage zum Autokauf..

ahh ok gut zu wissen, vielen dank!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie verdoppeln Ihre Geschwindigkeit. Wie verändert sich der Bremsweg?

Er wirdmal so lang

Er wirdmal so lang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116

Bewohner

Fahrzeuge im Durchgangsverkehr

Besucher der Bewohner

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112