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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.11.2005, 18:01 Uhr

zu: Versicherungsprozente abkaufen?????????????

Im Prinzip ja.

Voraussetzung ist allerdings, dass du genau dieses Fahrzeug regelmäßig benutzt hast, denn diese Frage wird beim Abschluss der Versicherung gestellt und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Das könnte zum Beispiel innerhalb der Familie so zutreffen, aber vom Opa bekommst du die Prozente bestimmt auch gratis ;-)

Wenn es sich jedoch um ein angekauftes Fremdfahrzeug handelt, dann sind Versicherungen in der Regel gar nicht so gut drauf, wenn sie dahinter kommen, dass beim Abschluss des Vertrags bewusst falsche Angaben gemacht wurden (Kündigung, Regress, Vertragsstrafe, Strafanzeige).

Also: Im Prinzip nein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.11.2005, 18:50 Uhr

Nicht auf den Leim gehen.

Nachtrag:

Lieber gleich mit offenen Karten spielen, denn bei Versicherungen ist vieles verhandelbar.

So bekommt man z.B. zwar einen Schadensfreiheitsrabatt SFR 10 normalerweise höchstens dann, wenn man mindestens 10 Jahre eine Fahrerlaubnis besitzt (was ja logisch klingt), aber nachfragen und vergleichen kann sich hier wirklich lohnen. Das starre Versicherungsvertragsgesetz von früher gilt ja in dieser Form heute nicht mehr, hier lassen sich die Versicherungen einiges an Marketing-Aktionen einfallen.

Aber nochmals: Nicht auf eventuelle vollmundige Versprechen des Vorbesitzers hereinfallen. Der kann ja Geld verlangen, wofür er will. Aber Prozente sind ohne weiteres nicht übertragbar, und der Gekniffene ist am Ende immer derjenige, der unterschrieben hat, wenn die Angaben falsch sind.

Tipp: Vertragsbedingungen genau lesen, dann wird's klar.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte

Was erwartet Sie bei diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

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Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren