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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henrik
16.09.2010, 20:56 Uhr

Abgefahrene Reifen in der Probezeit

Hallo, ich wurde gestern von der Polizei angehalten und vorne links ist mein reifen abgefahren...habe dann einen mängelbericht bekommen und warte jetzt auf post vom straßenverkehrsamt    meine frage: darf ich überhaupt punkte in der probezeit bekommen? soweit ich weiß gibts für abgefahrene reifen 50 € und 3 punkte und gehört zu den "b-verstößen". man liest überall nur das man nur zur nachschulung muss wenn man einen a-verstoß oder zwei b-verstöße begeht und es wäre ja bei mir dann nur ein b-verstoß. also müsste ich dann ja theoretisch keine nachschulung aufgebrummt kriegen !?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.09.2010, 23:59 Uhr

zu: Abgefahrene Reifen in der Probezeit

Der Fragesteller hat mal wieder mehr Ahnung als der Antwortgeber.

»BGK-Nummer 211, 35,- EURO - ergo kein B-Verstoß.«

Das ist der Verstoß mit einem Mofa. Der TE schreibt zwar nicht, mit welchem Fahrzeug er unterwegs war, aber aus der Schilderung, dass der Reifen "vorne links" abgefahren war, schließe ich mal messerscharf, dass es kein Mofa war.

@henrik: Es ist so, wie du bereits selbst geschrieben hast, d.h. Punkte und Bußgeld, aber noch kein Aufbauseminar. Beim nächsten B- oder A-Verstoß ist dann aber auch ein ASF fällig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
17.09.2010, 19:29 Uhr

zu: Abgefahrene Reifen in der Probezeit

Aus dem Artikel oben folgere ich aber etwas anderes:

Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen