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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern saschis
24.06.2009, 16:32 Uhr

Mist gebaut

hallo.ich hab ma ne frage und zwar wurde ich letztens von der polizei angehalten und musste pusten. das ergebnis war 0,3 promille.ich befinde mich noch in der probezeit und würde gern wissen wie hoch das bußgeld und das aufbauseminar ausfallen wird? und was ist mit fahrverbot? danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jack405
24.06.2009, 19:41 Uhr

zu: Mist gebaut

Hallo Saschis,
du musst wirklich Geld haben wie Heu, aber trags mit Fassung:
Es wird ne Menge auf dich zukommen: Bußgeld, Punkte, usw.

aber: Nimm auf jeden Fall an diesem Aufbauseminar teil, sonst ist der Lappen auf jeden Fall weg!!!
Sprit bringt nichts, schreib dir das hinter die Ohren!
Toi,toi
Gruss
Jack

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.06.2009, 18:05 Uhr

zu: Mist gebaut

Hallo.

Du bist Dir aber schon sicher, dass es 0,3 Promille und nicht 0,3 mg/l waren, oder?

Bei einem vorwerfbaren Wert von 0,3 Promille droht im einzelnen:

- Bußgeld 250 Euro
- 2 Punkte im VZR.

Der Bußgeldbescheid wird mit Gebühren i.H.v. 23,50 Euro in Rechnung gestellt.

Ferner wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Es wird ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger angeordnet.

Ein Fahrverbot droht nicht.
Diese Tat ist ein sog. A- Verstoß. Beim dritten A- Verstoß (bzw. 2 mal "B" statt ein mal "A") wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Ein Fahrerlaubnisentzug erfolgt ebenfalls, wenn das Aufbauseminar nicht fristgerecht besucht wird.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Entgegenkommende Radfahrer

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt