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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bolek
15.10.2008, 18:41 Uhr

Kann jemand helfen??

Hallo Zusammen,

ich hab da mal´ne Frage...Und zwar habe ich am 14.05.2008 ein Schreiben bekommen, dass ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 22km/h überschritten habe. Ich habe dann dieses obligatorische Schreiben, ob man den Verstoß zugibt o. nicht ausgefüllt u.dann wieder zurückgeschickt.
Seitdem hab ich nichts mehr gehört von denen.
Kann mir jemand von euch sagen, wann diese Strafe verfällt??
Vielen Dank im voraus!

LG

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Bahnübergänge

Grundstückseinfahrten

Kreuzungen