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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aeran
21.04.2008, 13:04 Uhr

Ordnungsamt und Behörde

Hallo,

ich habe einen Bußgeldbescheid von der Ordnungsamt bekommen, wegen Geschwindigkeitüberschreitung von 54 km/h innerhalb geschlossener Ortsschaften:

175 € + Gebühren
2 Monate Fahrverbot (habe heute morgen Führerschein abgegeben)
4 Punkte in Flensburg

sonst stand da garnichts....

Wie ich informiert bin, bekomm ich in den nächsten Tagen, Post von der Behörde, da ich in der Probezeit bin ...

meine Frage:
es kann zu einem Entzug des Führerscheins führen (meinte ein Angestellter in der Ordnungsamt, Verkehrsabteilung)
wenn ich einen Entzug bekommen würde, von wem würde ich dies bekommen ?? von der Ordnungsamt oder von der Behörde (wird ein Entzug zusammen mit dem Schreiben wegen Probezeitverlängerung und Seminar mitgeschickt ?? )

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
21.04.2008, 16:13 Uhr

zu: Ordnungsamt und Behörde

Du bekommst keinen Führerscheinentzug, solange es dein erster Probezeitrelevanter Verstoß war.

Nur 2 Monate Fahrverbot.
Die Post bzgl. der Probezeit (Aufbauseminar, etc.) kann teilweise extrem lange (halbes Jahr oder noch länger) dauern.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der gelbe Pkw

Beide Pkw

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung