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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julien
28.02.2008, 20:16 Uhr

Wie lange Probezeit???

Hi,

ich musste schon ein paar mal mein lappen abgeben. woher weiß ich jetzt wie lange ich noch probezeit habe?

lg julien

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
01.03.2008, 13:16 Uhr

zu: Wie lange Probezeit???

einfach 2 jahre zum datum auf dem fs dazuzählen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.03.2008, 14:12 Uhr

zu: Wie lange Probezeit???

Einfach 2 Jahre dazuzählen funktioniert nicht ganz, denn die Probezeit läuft ja nicht während die Fahrerlaubnis entzogen ist.

Die Probezeit beträgt insgesamt 4 Jahre, wobei nur die Zeit gerechnet wird, in der du im Besitz der FE warst. Also Datum des Ersterwerbs + 4 Jahre + Entziehungszeiträume.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

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Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist