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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 mario125ccm
19.09.2007, 21:32 Uhr
ich hab ein problem!!!!
also....
ich wurde letzten dienstag(11,09,07)von der polizei mit einem abgefahrenen hinterreifen erwischt!mit was muss ich rechnen???
in 2 wochen ist meine probezeit abgelaufen wird sie verlängert und muss ich an einer nachschulung teilnehmen???
mfg mario
ah und vielen dank im voraus!!!

 Mishka
19.09.2007, 22:15 Uhr
zu: ich hab ein problem!!!!
*ironie an*
dir wird dein führerschein für mind. 1 monat entzogen und du musst ein aufbauseminar machen, dazu gibts dicke punkte in flensburg, dein reifen wird noch konfisziert und du musst einen komplett neuen satz kaufen!!! alles klar? achja probezeitverlängerung kommt natürlich noch hinzu und ne saftige geldstrafe!
*ironie aus*
also wegen einem abgefahrenen reifen sollte es nicht mehr als ein verwarnungsgeld geben! du hast ja "noch" keinen damit gefährdet! du solltest den möglichst schnell gegen einen neuen tauschen (denke dran, pro achse müssen die reifen gleich sein, also wirst du wohl zwei neue benötigen) und dich nicht nochmal damit erwischen lassen ;)
 durbanZA
19.09.2007, 22:54 Uhr
zu: ich hab ein problem!!!!
Ich muß Mishka leider widersprechen. Das Fahren mit abgefahrenen Reifer kostet für Fahrer und Halter jeweils 50 Euro zzgl. Gebühren und bringt 3 Punkte.
Das Fahren mit abgefahrenen Reifen ist ein B- Verstoß, es sind also keine Folgen bezüglich der Probezeit zu erwarten.
 Mishka
19.09.2007, 23:57 Uhr
zu: ich hab ein problem!!!!
hab mal nachgegoogelt, hast recht! für halter 75 euro und drei punkte und für den fahrer 50 euro und 1 punkt...krass!
quelle: http://www.fahrprofi.de/main/index2.html
 durbanZA
20.09.2007, 00:22 Uhr
zu: ich hab ein problem!!!!
Also, mein Bußgeldkatalog (Stand 01.05.2006) sagt folgendes:
Fahrer:
- Bußgeld 50 Euro
- 3 Punkte im VZR
- B- Verstoß
Halter:
- Bußgeld 75 Euro
- 3 Punkte im VZR
- B- Verstoß
Im Bezug auf das Bußgeld für den Halter hatte ich mich im ersten Post verlesen. Dasselbe sagt auch der BKat vom VP, der ist etwas aktueller als meiner.
Da gerade im Bereich der Verstöße gegen die StVZO einiges verschärft wurde, gehe ich davon aus, daß die Kollegen von fahrprofi.de (kannte ich noch gar nicht) nicht auf dem neusten Stand sind.
 Mishka
20.09.2007, 10:12 Uhr
zu: ich hab ein problem!!!!
ja das kann gut sein, ich hab zwar nach nem datum gesucht, wann die seite aktualisiert wurde aber nix gefunden. also habense die punkte hochgesetzt...iss auch heftig! also lieber regelmäßig mal nach dem profil schauen ;)
 mario125ccm
20.09.2007, 13:31 Uhr
mario125´ccm vielen dank
Vielen dank leute für die auskunft!
ich hoffe nur das ,dass stimmt!
seit ihr euch sicher das es keine probezeitverlängerung gibt?
und keine nachschulung?
mfg mario
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren
Einfach durchfahren
Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte
Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Ein Gefälle von 800 m Länge
Ein Gefälle in 800 m Entfernung
Eine Steigung in 800 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste
Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten
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