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Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 minho
26.06.2007, 17:55 Uhr
"Kavaliersdelikt"-verjährt?
Hallo,
Habe da mal ne Frage...
Ich habe auf dem Weg von der Berufsschule nach Hause an einem am straßenrand parkenden Wagen den Aussenspiegel gestriffen.
Habe einige zeit gewartet, aber leider ist der fahrer nciht gekommen.
Habe dann gewartet bis die fahrerin gekommen ist und habe es ihr gesagt.
Sie meinte es wäre zwar nicht so schlimm, ich solle das lackieren des Spiegelgehäuses dann halt bezahlen, was ja selbstverständlich war.
Ich habe mir dann ein bisschen Geld zur Seite gelegt (60€), sie wollte mich anrufen, sobald sie enen Kostenvoranschlag hat.
Die ganze Sache ist jetzt aber schon über 3 Monate her, und ich bräuchte das geld jetzt eigentlich für mich...
Ist die Sache schon verjährt bzw wird sie verjähren?
 trexer
26.06.2007, 18:29 Uhr
zu: "Kavaliersdelikt"-verjährt?
Leg das Geld lieber weiter zurück...
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p
97014.htm
Verjährung nach 3 Jahren.
Gruß Trexer
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
An Grundstücksausfahrten
Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße
Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann
Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht
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