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25.05.2007, 07:53 Uhr

zu: Opel Tigra

Du hast nichts zu befürchten, aber die Leute auf dem Rücksitz werden entsprechend gekürzt! :-)

Nee, Scherz beiseite....

Wenn Du gegen die Eintragungen im Fahrzeugschein / Fzg.Brief (Zulassungsbescheinigung I/II) verstößt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Kfz.
Daß hat zur Folge, daß Du ohne Versicherungsschutz fährst, weil Du gegen die Regeln verstößt, die Du akzeptierst hast, als Du das Fahrzeug zugelassen hast!
Du fährst dann also ohne Zulassung und somit ohne Versicherungsschutz.
Also verstößt Du gegen das Zulassungsrecht und gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die genauen Folgen kann ich Dir auch nicht genau sagen, vielleicht weiß daß jemand anderer!?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-104 / 3 Fehlerpunkte

Die Straße ist auf einem kurzen Stück vereist. Was sollen Sie hier möglichst vermeiden?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird