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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
01.07.2006, 12:54 Uhr

Armaturenbrett voller Parkscheine - erlaubt? :D

Hallo,

mein Onkel kriegt von seinem Arbeitgeber die Kosten der Parkscheine erstattet und muss diese daher alle aufheben. In seinem Handschuhfach haben sich bereits "unzählige" Zettel angesammelt.

Mich würde mal interessieren, ob es erlaubt ist, all diese Zettel auf dem Armaturenbrett hinter der Windschutzscheibe zu verteilen? Natürlich würde ich auch einen *gültigen* Parkschein dazu packen ;)

Meint ihr, eine Politesse nimmt das mit Humor oder kriegt man dann gleich ein Knöllchen?

Sorry, mag ja etwas kindisch klingen, aber ich hätte großen Spaß daran, der Politesse beim Suchen des richtigen Parkscheins zuzugucken :-P Insbesondere deshalb, weil die "Stamm-Politesse" in meiner Gegend eine wirklich große Zicke ist....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
01.07.2006, 14:02 Uhr

zu: Armaturenbrett voller Parkscheine - erlaubt? :D

Würdest noch einen Schein dazu bekommen :) Der ist in der Regel aber teurer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
01.07.2006, 15:23 Uhr

zu: Armaturenbrett voller Parkscheine - erlaubt? :D

Danke holger,

das wusste ich nicht! Also lass ich's besser. War sowieso ne Schnappsidee ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern erdnuss
02.07.2006, 12:02 Uhr

zu: Armaturenbrett voller Parkscheine - erlaubt? :D

...was allerdings demnächst verboten wird sind gehäkelte Toilettenpapier "hüte"...mit und ohne Rüschchen...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr