Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern brummi789
01.03.2006, 15:19 Uhr

Nach MPU 10 Jahre keinen einigen Punkt???

Hallo, habe im März letzten Jahres nach 1jährigem Führerscheinentzug eine MPU wegen Alkoholfahrt mit Nachprüfung bestanden.
Stimmt es, dass ich mir jetzt 10 Jahre keinen Punkt erlauben darf ansonsten ist der Führerschein wieder weg??

Bitte um schnelle Antwort!!

brummi789

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HansWerner
01.03.2006, 15:36 Uhr

zu: Nach MPU 10 Jahre keinen einigen Punkt???

Keien Ahnung ob das stimmt, kann ich mir aber nicht vorstellen.
Aber: Es soll ja Leute geben, die tatsächlich ihr ganzes Leben lang keine Punkte bekommen. So schwer ist das ja nicht. Musst dich halt nur an die Verkehrsrefeln halten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.03.2006, 15:37 Uhr

zu: Nach MPU 10 Jahre keinen einigen Punkt???

Nein, das stimmt nicht und wäre ja auch ziemlich unangemessen. Es sollten in den nächsten Jahren aber zumindest keine Punkte mehr wegen Alkohol hinzukommen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern brummi789
01.03.2006, 15:57 Uhr

Zusatzinfo

Also das Problem ist so, ich bin vor einigen Wochen außerhalb der Ortschaft mit 19 km/h zu schnell geblitzt worden. Mit einem normalen Pkw gibts da noch keine Strafe. Da ich allerdings Lkw Fahrer bin und mit dem Lkw geblitzt wurde würde ich jetzt einen Punkt bekommen, da man mit Lkw schon ab 15 km/h zu schnell 1 Punkt bekommt.

Jetzt habe ich Angst, dass ich - wenn ich wirklich 10 Jahre keinen Punkt machen dürfte - wegen diesen einen Punkt meinen Führerschein wieder abgeben muss...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crnf
01.03.2006, 21:19 Uhr

zu: Nach MPU 10 Jahre keinen einigen Punkt???

Das einzige wovon ich mal gehört habe, wäre, dass man ein paar Jahre lang bei 9 und nicht erst bei 18 Punken den Schein abgeben muss.

Aber ich hab keine Ahnung ob da was dran ist, oder nicht.

Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein einziger Punkt da shcon zum Entzug der Fahrerlaubnis reicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern brummi789
02.03.2006, 23:36 Uhr

zu: Nach MPU 10 Jahre keinen einigen Punkt???

@Thommy Bumm & Heuschrecke:

Habt ihr nichts besseres zu tun als die Einträge hier nach Fehlern zu durchforsten??
Man kann sich auch schon ganz schön dumm stellen. Das kann doch jedes kleine Kind erschließen was die Wörter heißen. Euch sind bestimmt auch schon das ein oder andere Mal Tippfeheler passiert...

1. einzigen
2. Verkehrsregeln
3. schon
4. keinen

Ich freue mich weiterhin über jede Antwort die mir weiterhilft.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B

Der Bus fährt plötzlich rückwärts

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen

Personen überqueren vor dem Bus die Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich