Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
20.02.2006, 11:06 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

Die Frage was eingetragen werden muss, müssten Dir eigentlich die den Teilen beiliegenden Papiere beantworten. Da steht nämlich nicht nur drin für welches Fahrzeug die Teile vorgesehen sind, sondern eben auch, ob die Mitführung der ABE ausreicht oder ob eine Abnahme durch einen KFZ-Sachverständigen und Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist.

Die korrekte Tieferlegung und die anderen Felgen sowie der Sportauspuff könnten u.U. schon einer fachlichen Begutachtung würdig sein. Immerhin ändert sich dadurch das Fahrverhalten/Abgasgeräusch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
20.02.2006, 13:19 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

1 Tieferlegung 3,5 Cm

egal wie tief du brauchst ein prüfbescheinigung mitführen, aber ich würde es eintragen lassen ist einfacher.

1 Sportauspuff Ragazzon

muss zuglassen sein für deinen autotyp

1 Getönte scheiben Hinten

hinten kann man immer tönen. ist kein problem.
musst auch nicht eintragen. o.k. die sicht muss noch gewährleistet sein wenn nur ein aussenspiegel. ist aber heute selten.

1 Böser Blick

abe, reicht bei angeklebten

1 195 Stahlfelgen

was ist den lt. fahrzeugschein zulässig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.02.2006, 13:30 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

»hinten kann man immer tönen. ist kein problem.«

Zwar ist es zulässig, hinten eine Tönungsfolie anzubringen, wenn ein rechter Außenspiegel vorhanden ist, allerdings muss auch die Folie bauartgenehmigt sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?

Sie sehen und hören oft schlechter als andere

Sie schätzen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen oft falsch ein

Sie reagieren langsamer und sind weniger beweglich