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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel_of_sin
06.02.2006, 15:04 Uhr

zu: Roller "Leicht" getunt

auf jedenfall Bußgeld, es hat nichts damit zu tun ob du Klasse b hast, der Roller darf nur 45/50 Fahren und wenn der Roller "getuned" ist (also Drossel ausgebaut)geht erstens der Versicherungsschutz verloren und 2tens wäre er offiziell nicht im Straßenverkehr zulässig soweit ich weiß....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.02.2006, 15:33 Uhr

zu: Roller "Leicht" getunt

Das wäre eine Straftat, nämlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Ein derartiges Kraftrad dürfte zumindest zur Klasse A1 gehören, für das definitiv keine Fahrerlaubnis besteht.

Zur Strafandrohung guckst du hier:

http://bundesrecht.juris.de/stvg/BJNR004370909BJNE
003201308.html

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-002 / 3 Fehlerpunkte

In einem Wohngebiet rollt ein Ball vor Ihr Fahrzeug. Wie müssen Sie reagieren?

Weiterfahren, weil Kinder gelernt haben, am Fahrbahnrand stehen zu bleiben

Dem Ball ausweichen und weiterfahren

Sofort bremsen, weil Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach fünf Jahren

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Nach einem Jahr