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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ilka
18.07.2005, 14:09 Uhr

Fahrradfahrer angefahren in Probezeit

Hallo! Mir ist gestern etwas sehr dummes passiert und ich weiß nicht womit ich jetzt rechen muss! Also: Ich bin an einer Schnellstraße abgefahren und wollte anschließend rechts ab auf die Landstraße. Am Vorfahrt-Achten Schild hab ich gehalten und nach links gesehen. Dort kamen Motorräder. Dann sah ich nach rechts, wo ich nur eine freie Fahrbahn sah. Anschließend sah ich wieder nach links. Mein Freund (der auf dem Beifahrersitz saß) und ich hatten Schwierigkeiten zu erkennen ob die Motorräder blinkten oder nicht da die Sonne sehr tief stand. Als klar war, dass sie in die Straße abbiegen wollten aus der ich kam fuhr ich los...und da war es auch schon passiert: ich erwischte einen Fahrradfahrer der von RECHTS kam und auf dem Radweg fuhr am Vorderrad. Er kam zu Fall, verletzte sich jedoch nicht! Der Radweg war durch einen Grünstreifen von der Straße getrennt und ich achtete wahrscheinlich nicht darauf, weil ich von rechts keinen Radfahrer erwartete. Den Radfahrer trifft jedoch keine Schuld, da es an dieser Straße nur auf einer Seite einen Radweg gibt. Ein ankommender Wagen verständigte (eigentlich unnötiger Weise) den Krankenwagen und die Polizei. So, jetzt weiß ich nicht was mich erwartet weil ich normalerweise noch 1/2 Jahr Probezeit habe. Auf der Unfallmitteilung ist das Feld "Unfallanzeige wird geferigt" und "Bußgeldbestand" (der Polizist sagte 60 €) angekreuzt. Kann es noch sein, dass ich ohne Nachschulung davon komme? Der Polizist meinte, wenn ich viel Glück hätte schon. Aber was meinte er wohl mit "Viel Glück"?

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18.07.2005, 20:23 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren in Probezeit

Hi,

erst mal mein Beileid, ich weiß wie scheiße das ist bei nem unfall dabei zu sein, obwohl ich noch keinen eigenen verursacht habe.

Also in der Fahrschule hab ich gelernt, ich hoffe es stimmt noch, das man bei bußgeld bis 35 EUR keine punkte bekommt und ab 35 EUR aufwärts gibts punkte. Da müsste es dann auch eine skala geben, mit wieviel punkten du das machen musst, ich glaub es waren oder sind 6.

Am besten Fahrschule fragen, oder abwarten.

Alles gute und viel Glück

Bikermike

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18.07.2005, 20:59 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren in Probezeit

Wie viele Punkte es für den Verstoß gibt, ist egal. Entscheidend ist die Einteilung in A- und B-Verstöße. Verwarngelder bis 35 € haben keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Dir wird man aber eine Vorfahrtsmissachtung mit Sachbeschädigung vorwerfen, die kostet 60 € und ist ein A-Verstoß, also musst du auch zur Nachschulung.

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19.07.2005, 10:30 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren in Probezeit

Danke für eure Antworten! Naja, da bleibt mir dann wohl nichts anderes übrig. Aber wie ich gehört habe dauert es bis man vom Verkehrsamt die Aufforderung zur Nachschulung bekommt, stimmt das?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen