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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern APS
20.04.2005, 16:31 Uhr

Nachschulung???

Hallo,

habe folgende Frage: Ist es möglich dass man auf Grund einer Straftat (beispielsweise Überholen in 30er Zone), die in Augen der Polizei riskant anzusehen war, zu einer Verkehrserziehung (nach der Probezeit!!) gezwungen werden kann? Also durch das Einsetzen der Polizei am Landratsamt, und nicht etwa durch Erreichen einer bestimmten Punktezahl in Flensburg.
Gibt es rechtliche Möglichkeiten sich davor zu schützen??

MfG APS

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
20.04.2005, 16:35 Uhr

zu: Nachschulung???

Wieso soll übeholen in der 30er Zone eine Straftat sein? Das ist es ja nichtmal im Überholverbot.
So viel ich weis kann die Polizei dich nicht zur Nachschulung schicken - also die Polizei selber kann dich eh nie dahinschicken aber das nur so am Rande...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
20.04.2005, 16:47 Uhr

zu: Nachschulung???

@Jamesbond: Ich habs halt drauf ;)

Damit meine ich diese Verkehrserziehung von der APS gesprochen hat - in seiner überschrift heisst es auch NAchschulung. Ich war mir nur nicht 100% sicher ob es nicht für Leute die nicht mehr in der Probezeit sind auch so etwas gibt desshalb habe ich "ich glaube" geschrieben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.04.2005, 17:13 Uhr

zu: Nachschulung???

Neben den beiden Arten der Aufbauseminare (ASF während der Probezeit bzw. ASP bei 14 Punkten) gibt es tatsächlich noch die Möglichkeit, dass ein Verkehrsteilnehmer zum sog. Verkehrsunterricht verdonnert wird, der nach der VwV vorzugsweise an Sonntagen durchgeführt werden soll.

Ich weiß nicht, inwiefern von dieser Möglichkeit heutzutage noch Gebrauch gemacht wird, zumindest ist mir kein einziger Fall bekannt, wo jemand zum Verkehrsunterricht gemusst hätte. APS, du wärst also der erste Fall, von dem ich Kenntnis erlange. Musst du denn hin?

Gibt es rechtliche Möglichkeiten sich davor zu schützen??

Nein, außer so zu fahren, dass man keine Ordnunsgwidrigkeit begeht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße