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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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29.03.2005, 18:57 Uhr

geblitzt nach aufbauseminar

Hallo!
Super das es so ein Forum wie das hier gibt!
Ich hab das Problem das ich vor paar Wochen mit 22km/h (abzgl. Toleranz) auf der Bundesstraße unterwegs war. Das schlimme daran, ich hab schon ein aufbauseminar hinter mir. Jetzt bekomm ich ja wieder einen Punkt.. Erst hat mein vater das schreiben bekommen weils sein wagen ist, er hat es aber wieder zurückgeschickt und meine adresse angegeben. Also bekommm ich es die nächsten Tage. Hab ich eine chance wiederspruch einzulegen? Mein Argument wäre: Brauche es in meiner ausbildung. Was bekomm ich alles für schlimme strafen? scheinentzug?
Kann mir bitte jemand tipps geben?
Grüsse

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29.03.2005, 23:37 Uhr

zu: geblitzt nach aufbauseminar

Sorry, genau Deine Frage ist Hauptthema der 4. Sitzung eines ASF. Wo warst Du da?
Schade, dass Du nicht nochmal ein solches Seminar besuchen musst, denn Du könntest vermutlich noch etwas lernen.

Du bekommst (nach Bußgeld und Gebühren) einen Verweis und die Empfehlung, zur Behebung Deiner mangelhaften Fahrweise freiwillig eine "Verkehrspsychologische Beratung" in Anspruch zu nehmen.

Beim nächsten Mal allerdings kannst Du Dir schon mal den Busfahrplan kaufen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil der Bremsweg länger wird

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist