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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kitty
24.02.2005, 18:19 Uhr

Rote Ampel!!!

Hallo liebe Leute...
Gestern abend hab ich wohl den dümmsten fehler meines Lebens gemacht. ich hab ne rote ampel überfahren, war zwar n grüner blechpfeil dran aber naja wie schon gesagt, nur aus blech! und natürlich waren die grünen männer grad unterwegs und haben mich erwischt! das problem ist jetzt, ich bin grade mal 18 und hab erst ein halbes jahr meinen führerschein! also eigentlich noch 1 1/2 jahre probezeit!
meine frage ist jetzt, wie lange wird es dauern bis ich den bescheid zum aufbauseminar bekomme?? und fallen dann meine punkte nach dem siminar weg oder bleiben sie? und wie lange krieg ich dann nochmal probezeit?
danke schon mal im voraus...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.02.2005, 19:35 Uhr

zu: Rote Ampel!!!

Du wirst jetzt erstmal einen Bußgeldbescheid bekommen, in dem auch die Punkte erwähnt werden. Die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt mit separater Post, das kann noch Monate dauern.

Nein, die Punkte verfallen nicht durch die Teilnahme an der Nachschulung, sondern frühestens nach zwei Jahren, aber auch nur, wenn innerhalb dieser zwei Jahre keine neuen Punkte dazugekommen sind.

Deine Probezeit verlängert sich um zwei, also auf insg. vier Jahre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist für umweltschonendes und energiesparendes Fahren wichtig?

Kraftstoffverbrauch regelmäßig kontrollieren

Regelmäßig Motoreinstellung überprüfen lassen

Regelmäßige Motorwäsche, mindestens vier Mal im Jahr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- seine Geschwindigkeit beibehalten

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen

- an der nächsten Kreuzung abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird