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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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22.02.2005, 17:59 Uhr

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss

Ich wurde von der Polizei aufgrund einer zutreffenden Täterbeschreibung mit auf die Wache genommen. Als die Polizei mich antraf hatte ich ein Fahrrad bei mir, bin allerdings nicht damit gefahren. Laut Bluttest hatte ich 1,7- 1,8 Promille.
Vorgeworfen wird mir: â EUROžSie führten ein Fahrzeug (Fahrrad) im öffentlichen Straßenverkehr, obwohl Sie unter Einfluss alkoholischer Genussmittel standen.â EUROœ (Trunkenheit im Straßenverkehr- §316 StGB).

Was droht mir, da ich noch in der Probezeit bin und lohnt es sich rechtlichen Beistand in Anspruch zunehmen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?

Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher

Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit

Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können