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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?
Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren
Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen
Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.
Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden
Mit einem Stau
Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen
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