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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mazda7866
17.05.2013, 19:19 Uhr

Befahren eines Weges...

Heute hatte ich eine Unterhaltung mit einer Bekannten...

Diese wohnt in einem Eigenheim, was in der zweiten Reihe von der Straße her steht. Also so. Es geht von der Hauptstraße ein Weg als Einfahrt an dem ersten Haus vorbei zu ihrem und dem Haus ganz oben... D.h. sie und die ganz oben am Weg wohnen oder ihre Besucher müssen diesen Weg befahren... Nun hat sie erzählt, dass der Nachbar vom Nachbargrundstück (nicht das untere, sondern das daneben, was mit der Einfahrt gar nichts zu tun hat) Besucher immer wieder fotografiert hat und denen dann mit Anwalt gedroht hat, weil sie einen Privatweg befahren hätten. Aber der hat doch damit gar nix zu tun. Solange alle anderen ihr Einverständis (auch stillschweigend) geben, ist das doch i.O. oder...?

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17.05.2013, 19:20 Uhr

zu: Befahren eines Weges...

Achja... Und darf er die Leute einfach so fotografieren, ohne deren Zustimmung?

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17.05.2013, 20:15 Uhr

zu: Befahren eines Weges...

Nein, entsprechende VZ gibt es nicht an diesem Weg... Sie hat erzählt, dass Bekannte von ihr wohl mal ein Schreiben von einem Anwalt bekommen haben. Aber Gegenanwalt hat wohl geantwortet, dann war die Sache vom Tisch... Aber direkt von Polizei oder Ordnungsamt kam nix...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 50 Liter

- 600 Liter

- 1 Liter