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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.06.2012, 19:02 Uhr

zu: Überholverbot in 200 m

Ist die genaue Position des angeblichen Vergehen auf dem Knöllchenzettel vermerkt worden? Oder nur die Straße samt Richtungsangabe?
Ich meine, könntest du anhand des angegebenen "Tatortes" deine Unschuld nachträglich belegen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
19.06.2012, 21:20 Uhr

zu: Überholverbot in 200 m

"Ist die genaue Position des angeblichen Vergehen auf dem Knöllchenzettel vermerkt worden? Oder nur die Straße samt Richtungsangabe?"

Das sollte auf jedenfall da sein, sonst hätte man ja mit jedem Einspruch Erfolg, da sonst ja Aussage gegen Aussage stünde und dann die Unschuldsvermutung greifen würde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- sich besonders weit rechts einordnen

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Der Halter

Der Fahrer

Die Haftpflichtversicherung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die rechte

Die linke