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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.11.2010, 23:51 Uhr

zu: Winterreifenpflicht (M S Reifen)

»Endlich ist klar, welche Bereifung in den Wintermonaten zu benutzen ist.«

Welche ist das denn deiner Meinung nach?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.11.2010, 07:11 Uhr

zu: Winterreifenpflicht (M S Reifen)

S.g.H. Kahleberger

Zu Ihrer morgendlichen Lektüre empfehle ich folgenden Artikel:
http://www.ace-online.de/der-club/news/ace-wuensch
t-neuer-winterreifenvorschrift-guten-rutsch.html


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
27.11.2010, 08:51 Uhr

zu: Winterreifenpflicht (M S Reifen)

Eine Übergangsfrist ist nach Ansicht des BMVBS nicht nötig, denn immerhin habe sich ja im Prinzip gar nichts geändert:

»Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. (...) Es werden keine Informationspflichten für Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger eingeführt, geändert oder abgeschafft. Denn es wird lediglich die heute schon bestehende Pflicht, Winterreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen zu benutzen, dem Bestimmtheitsgebot entsprechend gefasst.«

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

- am Ende des Radwegs anhält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben