Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern red-m
22.08.2009, 11:14 Uhr

Fahrstreifen

Hallo,

ich würde gern wissen, wie ein Fahrstreifen genau definiert ist, also besser gesagt, ob eine Leitlinie dazwischen unbedingt erforderlich ist.
In § 7 (1) StVO steht "Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein
mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt." Das bedeutet für mich, ist die Straße breit genug für zwei Fahrstreifen in eine Richtung, so dürften diese auch als solche verwendet werden, oder täusche ich mich da?

Hintergrund: Es gibt zahlreiche Kreuzungen bei denen Fahrstreifen erst kurz vorher mit Leitlinien und Richtungspfeilen markiert sind, obwohl die Straße schon deutlich früher breit genug für mehrere Fahrsteifen ist. Darf ich mich erst mit Beginn der Markierung in den gewünschten Fahrstreifen einordnen (wegen Rechtsfahrgebot)?


Viele Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.08.2009, 14:07 Uhr

zu: Fahrstreifen

Die Legaldefinition des Fahrstreifens hast du ja schon genannt ("der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt"). Passen also zwei mehrspurige Fahrzeuge mit ausreichendem Seitenabstand nebeneinander, dann liegen auch ohne Markierungen (Leitlinie) zwei Fahrstreifen vor.

Die freie Fahrstreifenwahl (also beispielsweise das anlassunabhängige Linksfahren) und das grundsätzlich erlaubte Rechtsüberholen gilt aber nur bei zwei markierten Fahrstreifen, also wenn Leitlinien oder eine Fahrstreifenbegrenzung vorhanden ist.

Du darfst aber auch ohne markierte Fahrstreifen schon links fahren, wenn
a) die Verkehrsdichte das rechtfertigt
b) im Bereich von Ampeln (auch dann, wenn es die Verkehrsdichte nicht rechtfertigt).

Wenn also beispielsweise Kolonnenbildung besteht, dann darfst du schon vor Beginn der Leitlinien den linken (nicht markierten) Fahrstreifen benutzen und dort auch überholen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?

Mit Fahrbahnverschmutzungen

Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-110 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen