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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
23.09.2007, 13:03 Uhr

Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

Hallo,

Wie war das nochmal mit den Gefahrzeichen in Verbindung mit Geschwindigkeitsbeschränkungen.....?

In dem Fall gilt doch die Geschwindigkeitsbeschränkung nur solange, wie die Gefahr (z.B. Baustelle, gefährliche Ausfahrt,usw.) herrscht oder?

sprich, wenn ich z.B. an der gefährlichen Ausfahrt vorbei bin, darf ich wieder die Geschwindigkeit fahren, die allgemein gilt, oder?

Vielen Dank!

Mfg
Dominik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
23.09.2007, 13:07 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

interessiert mich auch. Bin gestern einem Schild 70 + "Längsrillen" Schild begegnet. Dann bin ich langsamer gefahren und als die Rillen vorbei waren, hab ich wieder beschleunigt. 500 Meter später kam dann doch ein Aufhebungsschild...aber nur für eine Richtung, in der anderen nicht.
Durch was entstehen überhaupt solche Rillen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.09.2007, 14:08 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung (oder ein überholverbotszeichen) an einem schilderträger mit einem gefahrzeichen angebracht ist, ist die geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wenn man eindeutig die gefahrstelle passiert hat.

längsrillen können durch beladene (überladene), abbremsende oder anfahrende (besonders vor ampeln) lkw entstehen. gibt natürlich auch noch andere gründe, aber diese sind seltener .

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
23.09.2007, 19:26 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

bei mir war es auch so. Nur dann tauchte auf einmal, obwohl die Gefahrstelle seit mehreren 100 meter vorbei war, ein "baustellenmäßig" aufgestelltes Aufhebungsschild auf.
Wenn ich jetzt da geblitzt werde, wer hat dann Recht?
Und es war kein Gefahrzeichen, sondern nur eine "Begründung", also einfach das Wort stand darunter

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.09.2007, 20:33 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

>> Und es war kein Gefahrzeichen <<

da hast du dir die antwort doch schon selber gegeben.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
23.09.2007, 21:39 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

dachte ich mir schon fast...soweit ich mich erinnere war da kein so "ausrufezeichen"
Aber in die eine Richtung wurde die Beschränkung nicht wieder aufgehoben.
Kann man da guten Gewissens wieder Gas geben?
Baustellen sparen bei sowas ja recht häufig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
24.09.2007, 21:36 Uhr

zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung

naja...auf Baustellen wird sehr oft gespart...bestes Beispiel sind die Schilder für Hindernisse auf der Fahrbahn (Blaues Schild mit 2 Pfeilen für den der Vorfahrt hat, Rotes Kreisschild mit 2 Pfeilen (ein pfeil rot einer schwarz) für den gegenverkehr)

Da wird oft das eine einfach umgedreht...

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Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

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Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

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Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

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