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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 rfs
27.11.2006, 23:04 Uhr
Wer hat Recht
Mein Nachbar wurde in einer Einbahnstrasse mit Tempo 30 geblitzt die am Ende an eine Kreuzung führt, auf der er dann Vorfahrt hat. Er ist der Meinung, das es nicht rechtens ist und hat seinen Anwalt eingeschaltet, der Ihm auch Recht gibt. An der Kreuzung steht ein Schild das er nun auf der Hauptstrasse ist und der von rechts kommende Verkehr ihm Vorfahrt gewehren muß, obwohl Sie 50 km/h fahren durften. Der Verkehr führt dann allgemein mit 50 weiter. Hat er und sein Anwalt recht? Ich bin der Meinung, das Verkehrsschilder den Verkehr neu regelt.
 rfs
27.11.2006, 23:07 Uhr
zu: Wer hat Recht
Etwas falsch geschrieben...Einbahnstrasse mit Tempo 30 wurde er mit 50 km/h gemessen
 to
27.11.2006, 23:15 Uhr
zu: Wer hat Recht
»...und hat seinen Anwalt eingeschaltet, der Ihm auch Recht gibt«
Wenn der Anwalt das nicht täte, wäre er ja schön dumm und ausserdem einen Mandanten los.
Wenn da Tempo 30 vorgeschrieben war und Dein Nachbar hatte 50 drauf, dann wird er wohl entsprechend der tatsächlichen Überschreitung ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld bezahlen dürfen.
 rfs
27.11.2006, 23:50 Uhr
zu: Wer hat Recht
Beide behaupten aber, das eine 30er Strasse nicht die Vorfahrt gegenüber einer 50er Strasse haben darf. Somit darf die Einbahnstrasse nicht mit 30 ausgeschildert werden.
 DaRealAd
27.11.2006, 23:55 Uhr
zu: Wer hat Recht
Eventuell steht in den Verwaltungsvorschriften, dass dem nicht so sein sollte. Wenn die 30 korrekt angeordnet sind (also ein 30er Schild dortsteht), dann gelten sie trotzdem.
 rfs
28.11.2006, 00:00 Uhr
zu: Wer hat Recht
Das sehe ich auch so, denn ein Schild hat Vorrang.
Nur leider hat die Stadt einen Fehler im Schilderwald zugegeben, und er klagt froh weiter. Wie kann das sein und woher kommt die Grundlage.
 durbanZA
30.11.2006, 20:01 Uhr
zu: Wer hat Recht
» Eventuell steht in den Verwaltungsvorschriften, dass dem nicht so sein sollte. Wenn die 30 korrekt angeordnet sind (also ein 30er Schild dortsteht), dann gelten sie trotzdem. «
Hab nichts dergleichen gefunden.
Irgendwie muß es da noch etwas anderes geben. Eine 30-Zone war das nicht, oder?
Und selbst, wenn die Beschränkung unzulässig sein sollte, rechtfertigt daß keine Anfechtung des Owi- Tatbestandes...
» Der Anwalt ist aber auch eine Papnase! «
...er scheint doch recht geschi8ckt zu sein ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Die Regel "rechts vor links"
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Sie dürfen
- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
- in keinem Fall vorbeifahren
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