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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 rfs
27.11.2006, 23:04 Uhr
Wer hat Recht
Mein Nachbar wurde in einer Einbahnstrasse mit Tempo 30 geblitzt die am Ende an eine Kreuzung führt, auf der er dann Vorfahrt hat. Er ist der Meinung, das es nicht rechtens ist und hat seinen Anwalt eingeschaltet, der Ihm auch Recht gibt. An der Kreuzung steht ein Schild das er nun auf der Hauptstrasse ist und der von rechts kommende Verkehr ihm Vorfahrt gewehren muß, obwohl Sie 50 km/h fahren durften. Der Verkehr führt dann allgemein mit 50 weiter. Hat er und sein Anwalt recht? Ich bin der Meinung, das Verkehrsschilder den Verkehr neu regelt.
 rfs
27.11.2006, 23:07 Uhr
zu: Wer hat Recht
Etwas falsch geschrieben...Einbahnstrasse mit Tempo 30 wurde er mit 50 km/h gemessen
 to
27.11.2006, 23:15 Uhr
zu: Wer hat Recht
»...und hat seinen Anwalt eingeschaltet, der Ihm auch Recht gibt«
Wenn der Anwalt das nicht täte, wäre er ja schön dumm und ausserdem einen Mandanten los.
Wenn da Tempo 30 vorgeschrieben war und Dein Nachbar hatte 50 drauf, dann wird er wohl entsprechend der tatsächlichen Überschreitung ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld bezahlen dürfen.
 rfs
27.11.2006, 23:50 Uhr
zu: Wer hat Recht
Beide behaupten aber, das eine 30er Strasse nicht die Vorfahrt gegenüber einer 50er Strasse haben darf. Somit darf die Einbahnstrasse nicht mit 30 ausgeschildert werden.
 DaRealAd
27.11.2006, 23:55 Uhr
zu: Wer hat Recht
Eventuell steht in den Verwaltungsvorschriften, dass dem nicht so sein sollte. Wenn die 30 korrekt angeordnet sind (also ein 30er Schild dortsteht), dann gelten sie trotzdem.
 rfs
28.11.2006, 00:00 Uhr
zu: Wer hat Recht
Das sehe ich auch so, denn ein Schild hat Vorrang.
Nur leider hat die Stadt einen Fehler im Schilderwald zugegeben, und er klagt froh weiter. Wie kann das sein und woher kommt die Grundlage.
 durbanZA
30.11.2006, 20:01 Uhr
zu: Wer hat Recht
» Eventuell steht in den Verwaltungsvorschriften, dass dem nicht so sein sollte. Wenn die 30 korrekt angeordnet sind (also ein 30er Schild dortsteht), dann gelten sie trotzdem. «
Hab nichts dergleichen gefunden.
Irgendwie muß es da noch etwas anderes geben. Eine 30-Zone war das nicht, oder?
Und selbst, wenn die Beschränkung unzulässig sein sollte, rechtfertigt daß keine Anfechtung des Owi- Tatbestandes...
» Der Anwalt ist aber auch eine Papnase! «
...er scheint doch recht geschi8ckt zu sein ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht
Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn
Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte
Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?
Dass die Kinder
- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln
- absteigen und warten, bis alles frei ist
- zu weit in die Fahrbahn kommen
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