Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
01.04.2006, 22:47 Uhr

Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???

Ich hab mal eine Frage zu meinem Führerschein und zwar habe ich Führerschein der Klasse BE.
1) Wie viel Gewicht darf ich insgesamt theoretisch ziehen, wenn in den Fahrzeugpapieren keine Einschränkung steht, oder steht das da immer drinne?

2) Und wenn ich dann einen Zug (also Auto+Anhänger) habe, dann wiegt der ja insgesamt mehr als 3,5t!
Heißt das jetzt, dass ich bei Schildern wie "Verbot für Fahrzeuge über 3,5t" (Also roter Kreis mit dem "LKW" drinne) nicht durchfahren darf?
Wie ist das bei Schildern, wo es ein Verbot für die tatsächliche Masse gibt?

3) Und noch eine etwas abweichende Frage zum Thema: Darf ich mit der Klasse B auch LKWs fahren mit zulässiger Masse bis 3,5t?

VIELEN VIELEN Dank für eure Antworten!

LG, AnhängerFreak

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
01.04.2006, 23:12 Uhr

zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???

1) Seitens der Fahrerlaubnis ist das Gewicht des Anhängers nicht beschränkt. Solange das Zugfahrzeug maximal 3,5 t wiegt, darfst du alles dranhängen, natürlich unter Beachtung der zulässigen Anhängelasten usw.

2) Wenn sich die Schilder auf das zulässige Gesamtgewichte beziehen, dann ist hiermit das Gesamtgewicht des Zuges gemeint.
Bei der Begrenzung auf das tatsächliche Gewicht gelten jeweils Zugfahrzeug und Anhänger getrennt.

3) Ja, die Fahrzeugart ist egal, nur Gewicht und Sitzplätze sind beschränkt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
02.04.2006, 09:52 Uhr

zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???

Erstmal vielen Dank für eure Antworten!
zu 2) heißt das dann, dass ich wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zuges >3,5t, dass ich nicht durchfahren darf bei so einem Verbotsschild??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
02.04.2006, 11:01 Uhr

zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???

Hm ich hab den BE nicht hab letztes Jahr vom Apr -Juni Füherschein gemacht. Hab Fahrzeugdaten von mein Vater sein Auto durchgegeben und Daten vom Wohnwagen laut Fahrschullehrer darf ich den mit normalen B fahren. Aber ich hab gehört es hat sich igendwas geändert könnte es sein das ich nicht mehr mit B mit Wohnwagen fahren darf? Bitte um Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.04.2006, 15:05 Uhr

zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???

@Anhängerfreak: Richtig

@Ps2spieler: Bei der Klasse B hat sich nichts geändert, da gelten die gleichen Regeln wie immer: zGG Anhänger < Leergewicht Zugfahrzeug und zGG Zug < 3,5 t

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B

Die Straßenbahn muss mich vorher abbiegen lassen

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich muss die Straßenbahn durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden