Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nosebike
03.08.2005, 16:49 Uhr

Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Hallo zusammen,

Parken am Fahrbahnrand ist ja nur gestattet wenn zwischen dem Fahrzeug un dem Mittelstreifen noch 3m Platz bleiben.

Wie ist das wenn es keinen Mittelstreifen gibt???

Danke für eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.08.2005, 17:51 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Das Parken ist immer dann verboten, wenn weniger als 3 Meter Fahrbahnbreite verbleiben. "Bis zum Mittelstreifen" gilt also nur bei einer durchgezogenen Linie in der Mitte. Ansonsten müssen 3 Meter bis zur gegenüberliegenden Straßenseite bzw zu den dort parkenden Autos bleiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nosebike
04.08.2005, 07:12 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Vielen Dank für die Antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nosebike
04.08.2005, 13:44 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Das würde aber bedeuten, wenn keine Linie vorhanden ist muss auch kein Abstand beachtet werden ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
04.08.2005, 15:26 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

M.E. bedeutet das schlicht und einfach, dass egal wo und wie du dich (legal) einparkst, mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite überbleiben müssen, die ebenfalls legal (also ohne bspw. über den Gehweg ausweichen zu müssen oder Sperrlinien zu überfahren) befahren werden können. Ist doch nicht so schwer :-?

lG,
Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.08.2005, 19:15 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Dann greift zusätzlich §12(1) Nr. 1 StVO. Dort wird das Halten an "engen Straßenstellen" verboten. Und "eng" ist laut Rechtssprechung eben wenn weniger als 3m bleiben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen

Der Bus fährt plötzlich rückwärts

Personen überqueren vor dem Bus die Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B

Die Straßenbahn muss mich vorher abbiegen lassen

Ich muss die Straßenbahn durchfahren lassen

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird