Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.07.2005, 14:03 Uhr

zu: Vorfahrt | Kreuzung

Auto 1 fährt selbstverständlich einfach durch. Es sit auf der Vorfahrtstarße und biegt nicht ab, ist also gegenüber niemandem wartepflichtig.

Auto 4 ist natürlich wartepflichtig, und zwar so lange, bis kein Fahrzeug mehr auf der Vorfahrtstraße ist. Ob die Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße abbiegen wollen, spielt dabei keine Rolle. Also hat dir Auto 4 die Vorfahrt genommen.

Mit Auto 2 solltest du das tangentiale (also voreinander) Linksabbiegen wählen, es sei denn, Fahrbahnmarkierungen (Abbiegespuren) schreiben etwas anderes vor.

Um zu vermeiden, dass Wagen 4 ungeduldig wird und dir die Vorfahrt nimmt, kannst du ihn einfach "blockieren": Als Linksabbiger auf einer Vorfahrtstraße musst du nicht vor der Kreuzung warten, sondern darfst (und sollst) in die Mitte der Kreuzung einfahren und erst dort den Gegenverkehr abwarten. Hält man zu weit vorne (also vor der Kreuzung), dann wirkkt das auf den wartepflichtigen Querverkehr wie eine Einladung zum Losfahren. Beim nächsten Mal also einfach so weit vorfahren, dass Wagen 4 gar nicht mehr fahren kann.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-101 / 3 Fehlerpunkte

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften?

km/h

km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Der blaue Pkw

Ich selbst

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren