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Auslandsführerschein

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07.08.2007, 10:42 Uhr

Fahrerlaubniss contra Führerschein

Guten Tag,
ich besitze einen rechtmässig erworbene Fahrerlaubniss dokumentiert mit EU Karte Klasse B aus Polen.Darin vermerkt in Spalte 10: sinng.übersetzt:"Fahrerlaubniss erteilt am 10.03.2007".Die eigentliche jetzt vorliegende EU Karte ist am 05.06.2007 ausgestellt.(Die Datum sind beispielhaft).
Wäre ich nun in der Zeit von der Erteilung der Fahrerlaubniss bis zur Ausgabe der EU Karte ohne Führersxchein gefahren(ordnungswidrig) oder ohne Fahrerlaubniss(Straftat)??
Meine Meinung: Da die gültige Fahrerkaubniss erteilt war sich eben nur die endgültige EU Karte noch imdruck befand war duies kein Fahren ohne Fahrerlaubniss ich will jedoch mal von euch wissen wie das in DE geregelt ist...
gruss klaus

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Überholverbote

Parkverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"