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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Oltesvik
25.09.2005, 12:21 Uhr

Thai-Führerschein

Hallo,
ich hätte eine Frage bezügl. umschreiben eines Thai-Führerscheins bzw. der 6-monatigen Übergangsregelung.
Meine Frau(Thai) wohnt seit13 Monaten in der BRD,in 4 Monaten machen wir Urlaub in Thailand, und spielen mit dem Gedanken, das Sie dort den Führerschein macht.
Frage:
Kann Sie nun mit diesem Führerschein für die nächsten 6-Monate in Deutschland fahren, obwohl Sie den FüSch. erst nach dem Wohnsitzwechsel nach Deutschland erworben hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.09.2005, 17:21 Uhr

zu: Thai-Führerschein

Nein, das geht leider nicht. Da sie den Wohnsitz in D hat, dürfte sie mit einem im Urlaub erworbenen thailändischen Führerschein nicht in Deutschland fahren und könnte ihn auch nicht umschreiben lassen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt an der nächsten Kreuzung Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 3

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?

Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

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