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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jw
19.08.2008, 17:08 Uhr

Welche Angabe zur Leermasse zählt?

Hallo zusammen,

ich haben einen Führerschein Klasse B, mein Fahrzeug hat eine Leermasse (Zulassungsbescheinigung Teil I, Buchstabe G) von 1170 kg, bei den Anmerkungen (Ziffer 22) steht aber "ZU G: BIS 1260". Mit der realen Leermasse dürfte ich durch nachgerüstete Anhängerkupplung, ein Reserverad in 195/50R15 auf Stahlfelge und einen Feuerlöscher, den ich immer mitführe ehr über 1200 kg liegen als darunter. Darf ich einen Hänger mit 1200 kg zGM ziehen, oder muss ich die >1200 kg in den Schein unter G eintragen lassen? Die gleiche Frage gilt auch für eine eventuelle 100-km/h-Zulassung des Zugs.

Danke,
Jens

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.11.2008, 20:06 Uhr

zu: Welche Angabe zur Leermasse zählt?

Wenn du es ganz genau wissen möchtest, kannst du das Fahrzeug wiegen lassen und anschließend die tatsächliche Leermasse in die Papiere eintragen lassen.

Macht man das nicht, ist es strittig, welcher Wert für die führerscheinrechtliche Beurteilung gilt. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass der "Grundwert" gilt, in deinem Fall also 1170 kg. es gibt zu diesem Thema aber auch andere Auffassungen.

Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz war dieser Beitrag von mir übrigens nicht ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.11.2008, 05:31 Uhr

zu: Welche Angabe zur Leermasse zählt?

der tüv geht bei fahrerlaubnisprüfungen der klasse BE von dem niedrigeren wert aus, ist also für die berechnung der erforderlichen fe klasse entsprechend anzuwenden.

ist auch keine rechtsberatung sondern die aussage des leiters unserer zuständigen prüforganisation.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

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An Straßenkreuzung und -einmündungen

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-109 / 3 Fehlerpunkte

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Fahren mit hoher Geschwindigkeit

Rasantes Anfahren und unnötiges Beschleunigen

Volles Ausfahren aller Gänge