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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern honest
15.03.2008, 23:05 Uhr

125 ccm Harmonisierung

Ich habe den Führerschein Klasse 3 (seit Dez 1996) und habe Gerüchte gehört, dass im Rahmen der EU-Harmonisierung auf für "Spät-3er" die Fahrerlaubnis dieser Klasse für Motorräder bis 125 ccm gelten soll. Ist da was dran?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
15.03.2008, 23:15 Uhr

zu: 125 ccm Harmonisierung

nein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
16.03.2008, 10:33 Uhr

zu: 125 ccm Harmonisierung

Nur diejenigen dürfen das, die vor dem 1.4.1980 die Klasse 3 erworben haben.
Aber auch nur dann, wenn sie den rosa/grauen Führerschein gegen den Kartenführerschein getauscht haben!
Denn die Klasse 1b war beschränkt auf 80ccm und wird mit dem Tausch erweitert zu A1 mit 125ccm.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.03.2008, 22:27 Uhr

zu: 125 ccm Harmonisierung

@ Drummer:
Die Aussage mit dem Umtausch in einen Kartenführerschein stimmt so nicht. Auch wer noch seinen alten "grauen Lappen" der Klasse 3 (vor dem 01.04.80 erworben) hat, darf Leichtkrafträder mit 11 kW und 125 cm³ fahren.

Die Definition eines L-Krades wurde noch zu Zeiten der Klasse 1b geändert, also noch vor Inkraftreten des neuen Fahrerlaubnisrechts. Ein Umtausch in einen Kartenführerschein ist nicht notwendig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
17.03.2008, 06:58 Uhr

zu: 125 ccm Harmonisierung

Das ist richtig, aber nur für die, die 1b nach neuer Definition erworben haben!
Das weiß ich ganz bestimmt, aber frag mich bitte nicht wo´s steht.
Wie hatten den Fall letztes Jahr in der Fahrschule.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.03.2008, 07:45 Uhr

zu: 125 ccm Harmonisierung

»... aber nur für die, die 1b nach neuer Definition erworben haben!«

Nein, das gilt rückwirkend für alle Inhaber der Klasse 1b und somit auch für Inhaber einer vor dem 01.04.80 erworbenen Klasse 3.

»Das weiß ich ganz bestimmt ...«

Dann weißt du es ganz bestimmt nicht richtig. ;-)

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