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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
02.01.2007, 19:04 Uhr

Wer hätte Schuld?

Hallo,



was ich mal wissen wollte und zwar mein Vw Polo hat hinten nur ein Rückwärtsfahrlicht (weiß) an der rechten Seite und ich hab Mechaniker gefragt ob da nicht Lämpchen oder so kaputt wär und er hat gemeint ne es sind nicht zweil weiß lichter pflicht. Ok dann hab ich überlegt und gedacht was würde passieren wenn ich tagsüber irgendwie rückwarts fahre und keine ahnugn aus parklücke oder so und dern nachfolgende verkerh bemerkt net das ich rückwärts fahre weil ich rückwärtslicht hinten rechts versteckt ist durch irgend win hinderniss übersehn wird und es kommt zum Aufahrunfall wer hat dann schuld, wenn wirklich beide gut aufgepasst haben und trotzdem was passiert?



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.01.2007, 19:20 Uhr

zu: Wer hätte Schuld?

kurz und knapp: DU

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Abbremsen und notfalls anhalten

Links weiterfahren

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren