Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Freedan
06.07.2006, 09:30 Uhr

Sehr wichtig!! Autofahren mit 18?

Erst mal hi an alle da draussen:)

Werde morgen 18 also am 7.7! Und habe den Führerschein mit 17 schon seit dem 30.März 2006!

Und ich wollte nun gerne mal wissen ob ich heute nacht, naja eher morgen schon ab 24 uhr fahren dürfte!?

Dann ist das doch das selbe als hätte ich den Führerschein vergessen oder, falls eine Kontrolle droht und ich müsste nur 20Euro strafe zahlen!?

Danke an alle antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
06.07.2006, 11:06 Uhr

zu: Sehr wichtig!! Autofahren mit 18?

Hallo freedan,
§ 48 a Abs. 2 FeV:

"Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, ( ... ), begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter ( ... ) erreicht hat.

Abs. 3: "Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung ( ... ) auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.

Gruß
steinboeckin




Guckst du hier:
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=14729&a
mp;forum=2

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
06.07.2006, 11:07 Uhr

zu: Sehr wichtig!! Autofahren mit 18?

ups, zu spät.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TheOneAndOnly89
06.07.2006, 11:47 Uhr

zu: Sehr wichtig!! Autofahren mit 18?

Gilt das auch, wenn man die Sondergenehmigung für den Führerschein mit 17 vor dem 1. März 2006 bekommen hat (in Niedersachsen)?
Mein Fahrlehrer hat nämlich erzählt, dass man NUR alleine fahren darf, wenn man 17 ist UND den Kartenführerschein dabei hat.
Ansonsten muss man auch mit 18 mit seinen Eltern fahren meint er.
Stimmt das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TheOneAndOnly89
06.07.2006, 11:57 Uhr

zu: Sehr wichtig!! Autofahren mit 18?

"...wenn man 18 ist UND den Kartenführerschein dabei hat."


meine ich ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen