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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast ohne Name
14.04.2006, 15:36 Uhr

Wer muss/darf den Führerschein abholen?

Hi,
ich habe gestern morgen die praktische Prüfung bestanden,
da ich aber erst mitte nächster Woche 18 werde muss ich den Führerschein abholen.

Das Problem ist, dass ich nächste Woche nicht da bin. Darf meine Mutter oder meine Schwester den Führerschein für mich abholen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andre31
15.04.2006, 12:29 Uhr

zu: Wer muss/darf den Führerschein abholen?

Hi
Ich habe letzte Woche erst ein Schreiben von der Führerschein stelle erhalten und da steht drinn.
"Sofern Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen möchten, unterschreiben Sie bitte eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muß sich ausweisen können und die vorgenannten Unterlagen vorlegen."
Vielleicht hilft es ja.
Gruß Andre`

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast ohne Name
15.04.2006, 14:30 Uhr

zu: Wer muss/darf den Führerschein abholen?

Danke für Eure Antworten!
Werde dort mal anrufen und fragen was ich der Person, die den Führerschein für mich abholt, alles mitgeben muss.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt