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Führerschein (D)


 
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28.03.2006, 22:15 Uhr

zu: Führerscheinerweiterung im Ausland

Du musst einen Wohnistz in Österreich beantragen und glaubhaft machen, daß Du Dich mindestens 185 Tage dort aufhältst. Dann würdest Du tatsächlich einen zweiten Führerschein bekommen.

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28.03.2006, 23:13 Uhr

zu: Führerscheinerweiterung im Ausland

die 185 Tage Mindestaufenthalt sind aber zwingend erforderlich!
Ob die zwei FS zusammengeschrieben werden können...hm... letztlich wüßte ich nicht, wieso nicht, da die ja innerhalb der EU gleichwertig sind. Eine Umschreibung ost aber nicht erforderlich. Wenn, dann fiele das in der Aufgaben bereich der örtlichen Führerscheinstelle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch abgefahrene Reifen

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Überbeanspruchung der Bremsen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich darf durchfahren

Ich muss dem grünen Pkw Vorfahrt gewähren