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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern makOne
09.03.2006, 19:03 Uhr

Sekundenschlaf

Mein Vater hat kürzlich einen Unfall auf der BAB gehabt, den er wahrscheinlich durch ein kurzes Einnicken am Steuer verursacht hat. Es gab keine weiteren Unfallbeteilgten, er ist mit seinem Auto von der Fahrbahn abgekommen und ist nachdem er sich überschlagen hat auf dem Feld gelandet. Die Sache ist die, dass er sich an nichts mehr erinnern kann, natürlich auch nicht daran, dass er eingeschlafen ist oder an irgendeine andere denkbare Ursache, z.B ein Reh oder eine besonders unglückliche ruckartige Bewegung. Meine Frage ist nun: wie schwer wird ein solches 'Vergehen' geahndet, d.h. worauf muss er sich einstellen und ist es sinnvoll sich einen Anwalt für ein etwaiges Gerichtsverfahren zuzulegen, denn dass er eingeschlafen ist, bleibt ja weiterhin unbewiesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.03.2006, 01:02 Uhr

zu: Sekundenschlaf

Gibt es denn schon irgendeinen Tatvorwurf?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

- bremst unerwartet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist