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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
04.02.2006, 11:12 Uhr

L privat

Hallo, welche Strafe bekomme ich wenn ich mit Klasse L privat unterwegs bin?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.02.2006, 13:57 Uhr

zu: L privat

Du meinst also eine Fahrt ohne "land- oder fortwirtschaftlichen Zweck"? ... Das wäre dann Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
04.02.2006, 16:13 Uhr

zu: L privat

also wirklich fahren ohne führerschein?

denn man bekomt doch auch eine geringere Straße wenn man z.b. mit nem "m" n 125er gefahren ist, oder?

wieso ist das da anders?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
04.02.2006, 20:40 Uhr

zu: L privat

Naja die Straße wird deswegen auch nicht schmäler werden, wenn du mit 125ccm anstatt 50ccm fährst ;).

Aber auch das ist eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wird genauso geahndet als wenn du z.b. Auto ohne jeglichen Schein fährst.

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.02.2006, 01:57 Uhr

zu: L privat

Über das Strafmaß entscheid ein Richter, es kann vielleicht eine mildere Strafe geben, als wenn du gar keinen Führerschein hättest, aber trotzdem ist es an sich der gleiche Tatbestand.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-001 / 3 Fehlerpunkte

An einem Bahnübergang schwenkt ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne. Was bedeutet dies?

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Die Fahne hat nur Bedeutung für den Lokführer

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren