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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern habakuk
08.12.2005, 19:25 Uhr

Alter Führerschein gegen neuen mit weniger Rechten?

Durch einen Sehfehler bekam ich 1992 im Führerschein die Auflage: Klasse 3 gilt nur für Kraftfahrzeuge bis 3,5t zul ges Gewicht.

Das hiess damals: Auto bos 3.5t + 1,5x Autogewicht als Anhänger.
So sehen es die Führerscheinprüfer des Tüv Köln, des Tüv Hannover, des Tüv Wuppertal, die Fahrerlaubnisbehörde in Hildesheim und ich.

Die Fahrerlaubnisbehörde in Wuppertal dagegen ist der Meinung, die 3,5t sind als Gewicht des gesamten Gespannes zu sehen und damit bekomme ich nur noch nach einer Umschreibung die Klasse B statt der für mich wichtigen BE.

Weiss jemand Rat? Kennt jemand ein Grundsatzurteil?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.12.2005, 20:56 Uhr

zu: Alter Führerschein gegen neuen mit weniger Rechten?

Wenn die Formulierung der Beschränkung tatsächlich "Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse" lautet, dann gilt das auch nur für das Zugfahrzeug, d.h. die zusätzliche Masse eines mitgeführten Anhängers wird dann nicht berücksichtigt.

Die Prüfstellen des TÜV sind leider keine Fahrerlaubnisbehörden, sodass du die für dich zuständige Behörde (Wuppertal) vom Unterschied zwischen Fahrzeug und Kraftfahrzeug überzeugen musst. Das steht z.B. in § 1 Abs. 2 StVG.

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

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