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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Meba
27.11.2005, 14:36 Uhr

Führerschein mit 17 - NRW - Begleitperson

Hallo,
Ich habe mal eine frage bzgl des Führerschein ab 17. Und zwar werde ich im September 2006 18 und habe bereits mit dem Führerschein ab 17 begonnen. Leider wurde mein Vater nicht als begleitperson akzeptiert nur seine Lebensgefährtin, die leider nicht so oft Zeit hat. Meine Frage ist nun was wäre wenn ich doch nur mit meinem Vater fahren würde. Welche Konsequenzen hätte das? Ist das wie ohne Begleitperson fahren oder, wie ich mal gehört habe, gibt es da eine Toleranzgrenze, also wenn man einmal erwischt wird ist das nicht weiter schlimm?
Vielen Dank im voraus.
Pascal

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27.11.2005, 15:13 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - NRW - Begleitperson

hi, schade! Aber trotzdem danke für die Antwort.

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29.11.2005, 18:38 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - NRW - Begleitperson

darf man fragen wieso dein vater als begleitperson abgelehnt wurde.
mich interessieren die kriterien die eine begeleitperson erfüllen muss.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch Übermüdung

Durch bestimmte Medikamente

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel