Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
10.08.2005, 22:55 Uhr

FS mit 17 - M & S alleine?

Hallo,

darf man denn in zukunft mit dem FS mit 17 auch die Klasse M und S Fahrzeuge alleine fahren?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
10.08.2005, 23:15 Uhr

zu: FS mit 17 - M & S alleine?

Ja klar, da ist das Mindestalter 16 Jahre.
Nachzulesen in der FeV.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
10.08.2005, 23:18 Uhr

zu: FS mit 17 - M & S alleine?

sicher das man die dann auch allein fahren darf? weil heute n fahrlehrer meinte das das nich ginge...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
10.08.2005, 23:26 Uhr

zu: FS mit 17 - M & S alleine?

Gemäß Fahrerlaubnisverordnung ist das Mindestalter Für die Klassen M und S 16 Jahre. Wenn es in deinem Führerschein eingetragen ist, weiß ich nicht was dagegen sprechen sollte. Das Fahren mit Begleitperson, wie es eigentlich richtig heißt, ist ja nur auf die Fahrerlaubnis B bestimmt. Des weiteren glaube ich nicht, das eine Begleitperson auf einem Quad von hinten helfend eingreifen kann. Oder???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
11.08.2005, 00:02 Uhr

zu: FS mit 17 - M & S alleine?

MLR1980 hat Recht, man darf die Klassen MSL auch alleine mit 17 fahren.

Ich habe den FS mit 17, daher weiß ich es genau ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
11.08.2005, 00:05 Uhr

zu: FS mit 17 - M & S alleine?

ok dann ist gut...

aber wenn man quads mit mehr als 50 kubick fahren will muss man doch ne begleittperson mitnehmen oder?

obwohl das ja ziemlich sinnlos is...

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.08.2005, 00:18 Uhr

zu: FS mit 17 - M & S alleine?

Korrekt, diese Fahrzeuge fallen dann unter die Klasse B, also ist der Begleiter nötig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
11.08.2005, 00:41 Uhr

zu: FS mit 17 - M & S alleine?

LOL mit Mama oder Papa aufm Quad :D

Auf die Idee bin ich auch noch nicht gekommen *g*

Aber rein rechtlich müsste man es so machen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- bremst unerwartet

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist