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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.05.2005, 14:11 Uhr

zu: "versteckte" klasse

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt das so, dass der Inhaber der Klasse T automatisch die Klasse S mitfahren darf.

§ 6 Abs. 3: "Außerdem berechtigen (...) Fahrerlaubnisse der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, S und L."

Also ist dazu keine ausdrückliche Eintragung im Führerschein nötig. Gleichwohl wird die Klasse S bei den neureren Führerscheinen mit eingetragen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Ein Zonenhaltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Vorfahrtstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

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